Wie ist das mit dem „Begleiteten Fahren“?

In Rheinland-Pfalz ist aktuell das Autofahren ab 17 Jahren erlaubt – vorausgesetzt, eine Begleitperson ist dabei. Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres,
  • mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3),
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung,
  • darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf den Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht.

Fährt die Fahranfängerin / der junge Fahranfänger ohne Begleitperson oder mit einer betrunkenen Begleitperson, wird der Führerschein wieder entzogen. Erst nach Absolvieren eines Aufbauseminars (Kosten circa 200 Euro) kann der Führerschein wieder erteilt werden.

 
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