Alkohol und Arbeitswelt

Alkoholkonsum in der Arbeitswelt beeinträchtigt die Gesundheit der konsumierenden Personen, aber auch die Arbeitssicherheit und kann Unfälle hervorrufen. In vielen Betrieben ist es eine feste Regel, bei bestimmten Anlässen Alkohol zu trinken, z. B. beim gemeinsamen Mittagessen oder bei Geburtstagen. Jedoch hat der Konsum von Alkohol Folgen: Zunächst fühlt man sich unbeschwert und entspannt. Gleichzeitig lassen aber auch Konzentrations- und Reaktionsvermögen nach. Bei weiterem Konsum verliert man die Kontrolle über die Bewegungen und die Sprache, und es kann zu Stimmungsänderungen von lustig-heiter bis hin zu aggressiv oder depressiv kommen.

Wenn Alkohol im alltäglichen Leben zu einem festen Bestandteil wird, kann das Risiko der Entstehung einer Suchterkrankung gegeben sein. Diese vollzieht sich oft schleichend, wenn vom normalen Gebrauch hin ein übermäßiger Konsum entsteht.

Alkoholprobleme betreffen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Branchen und Berufsgruppen

Sucht wird in der Arbeitswelt weitestgehend verschwiegen, weil man oft nicht weiß, wie man einer betroffenen Person helfen kann.

Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betrieben muss ein Hauptziel in Unternehmen sein. Neben den humanen Aspekten sind gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivierter, produktiver und insgesamt leistungsfähiger. Suchtprävention und der Verzicht auf Alkohol während der Arbeitszeit sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Element einer umfassenden betrieblichen Gesundheitsförderung. Die gesetzliche Grundlage zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gefahren steht unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSChG) sowie auch in den Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.

Link zum Arbeitsschutzgesetz §15 Abs. 1 "Pflichten der Beschäftigten"

Link zu den Unfallverhütungsvorschriften "Grundsätze der Prävention"
(Gesetzliche Unfallversicherung, GUV-V A 1, Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, Juli 2004 nach Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII), siehe §7 "Befähigung für Tätigkeiten")

Menschen mit einer Suchterkrankung können – wenn sich diese über Jahre fortsetzt – irgendwann aufgrund der Erkrankung und der daraus resultierenden Folgen ihren Arbeitsplatz verlieren. Gleichzeitig bedingt aber auch ein Verlust des Arbeitsplatzes, dass Menschen aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit und den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten anfangen zu trinken. Deshalb ist es ein Ansatz der Prävention, sowohl die Menschen am Arbeitsplatz als auch die Menschen ohne Arbeit zu erreichen.

 
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